Steuerberatung Niederlande.

"Machen Sie mit uns das Beste daraus."

Jedes Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden ist dort steuerpflichtig. Doch insbesondere für deutsche Unternehmen, welche in den Niederlanden tätig sind, kann die Umsetzung der Vorgaben des niederländischen Steuerrechts eine Herausforderung darstellen. Wir bei deneco haben uns auf die Steuerberatung deutscher Unternehmen in den Niederlanden spezialisiert und stehen Ihnen unter anderem bei folgenden Fragen zur Seite: Wo ist mein Unternehmen steuerpflichtig? Wie sind grenzüberschreitende Tätigkeiten steuerrechtlich einzuordnen? Inwiefern unterscheidet sich das niederländische Steuerrecht vom deutschen Steuerrecht? Was muss mein Unternehmen in den Niederlanden steuerlich beachten?

Steuerberatung Niederlande-Deutschland

Insbesondere grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten können das Unternehmen oder den Steuerpflichtigen vor Herausforderungen stellen. Auf genau diese Angelegenheiten haben sich unsere Steuerberater aus den Niederlanden und Deutschland spezialisiert. Im Rahmen unser Spezialisierung nach dem Motto „grenzenlose Steuerberatung“ verfügen wir über Expertise im deutschen und niederländischen Steuerrecht, wissen wie Sie die nationalen Steuervorteile bestmöglich für Ihre Unternehmung nutzen können und können Sie bei internationalen Steuerangelegenheiten beratend unterstützen. Unsere Steuerberater beraten Sie gerne auf deutsch.

Niederländisches Steuerrecht

Das niederländische Steuerrecht unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Steuerrecht. Sofern Sie als deutsches Unternehmen in den Niederlanden tätig werden, werden Sie unter Umständen auch in den Niederlanden steuerpflichtig. Der Verstoß gegen das niederländische Steuerrecht wird im Rahmen von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mit hohen Strafen geahndet. Von entsprechender Bedeutung ist die Kenntnis des niederländischen Steuerrechts. Sollten Sie vorhaben, in den Niederlanden eine Unternehmenstätigkeit zu beginnen, so ist es ratsam, sich im Vorhinein umfassend darüber zu informieren, was es zu beachten gibt. Unsere Steuerberater bei deneco stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite

Im niederländischen Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Steuerarten unterschieden. Zu den relevantesten Steuerarten für Unternehmen zählen die Umsatzsteuer, die Verbrauchssteuer und die Einkommenssteuer sowie die Körperschaftsteuer. Weitere Informationen über die verschiedenen Steuerarten in den Niederlanden finden Sie in unserem Blog.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auf niederländisch "omzetbelasting", oft nur als btw abgekürzt) wird auf jegliche Leistungen oder Waren erhoben, die das Unternehmen im niederländischen Inland produziert oder vertreibt. Da die Umsatzsteuer auf den finalen Preis des Produktes erhoben wird, handelt es sich um eine Steuer, welche von dem Kunden getragen wird und somit um eine Endverbrauchersteuer. In den Niederlanden beträgt der Normalsteuersatz für die Umsatzsteuer 21%. Das niederländische Umsatzsteuerrecht sieht jedoch eine Steuererleichterung für solche Waren und Dienstleistungen vor, welche dem grundlegenden Lebensbedarf zuzuordnen sind. Sodann gilt ein Umsatzsteuersatz von 9%.

Bestimmte Dienstleistungen und lieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit, beispielweise medizinische Dienstleistungen.

Verbrauchssteuer

Anders als die Umsatzsteuer wird die Verbrauchssteuer (niederländisch accijns) lediglich auf den Verbrauch bestimmter Waren erhoben. Dazu zählen unter anderem Alkohol, Tabak und Mineralöle.

Verbrauchsteuerpflichtig ist nicht der Verbraucher, sondern derjenige, der die verbrauchsteuerpflichtige Ware herstellt, lagert, befördert oder in die Niederlande einführt. Weil die Verbrauchssteuer zu erheben ist, sind die Preise für solche Güter oftmals höher als für solche Produkte, welche den Grundbedarf decken.

Der Verbrauchsteuersatz wird in den Niederlanden für jedes einzelne Produkt individuell festgelegt und unterscheidet sich somit von Produkt zu Produkt.

Körperschaftsteuer

In den Niederlanden werden Unternehmen neben der Besteuerung Ihres Umsatzes auch in Ihrer Funktion als Körperschaft steuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer (niederländisch vennootschapsbelasting) wird auf das Einkommen des Unternehmens, den erzielten Gewinn, erhoben. Dabei handelt es sich um eine Art Einkommensteuer für Unternehmen, sodass die Körperschaftsteuer teilweise auch als Unternehmenssteuer bezeichnet wird.

Unter die Körperschaftsteuerpflicht fallen Aktiengesellschaft (niederländisch NV), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ndl. BV) sowie offene Kommanditgesellschaften (ndl. open commanditaire vennootschappen) und Vereine und Stiftungen. Weitere Informationen über die verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen in den Niederlanden finden Sie in unserem Blog.

Körperschaftsteuerpflichtig sind in den Niederlanden solche Unternehmen, welche ihren Sitz im niederländischen Inland haben. Es wird nicht lediglich der in den Niederlanden erzielte Gewinn, sondern der weltweit generierte Gewinn in den Niederlanden versteuert. Von entsprechender Bedeutung für das Unternehmen ist die Wahl des Unternehmenssitzes. Viele europäische Unternehmen haben sich in dem Versuch, die Abgaben für die Körperschaftsteuer so niedrig wie möglich zu halten, um einen Unternehmenssitz in Irland bemüht. Mit einem Körperschaftsteuersatz von 12,5% kann Irland im europäischen Vergleich den geringsten Steuersatz vorweisen.

Die Wahl des Unternehmenssitzes sollte aufgrund der weitgehenden Konsequenzen dieser Entscheidung sowie der Gefahr möglicher Änderungen im Steuerrecht jedoch nicht ausschließlich an dem geltenden Körperschaftsteuersatz ausgerichtet werden. Sicherlich ist es jedoch ratsam, den geltenden Körperschaftsteuersatz bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

In den Niederlanden wird zwischen einem niedrigeren und höheren Körperschaftsteuersatz unterschieden. Welcher Körperschaftsteuersatz gilt, richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens. Ab einem jährlich erzielten Gewinn von über 200.000€ gilt der höhere Steuersatz. Der niedrigere Körperschaftsteuersatz beträgt 19% und wurde erst zum Beginn des Jahres 2023 erhöht. Wohingegen sich der höhere Steuersatz weiterhin auf 25,8% beläuft. Damit befindet sich die Niederlande im europäischen Vergleich im Mittelfeld und ist somit aufgrund der weitreichenden Vorzüge, welche die Niederlande als Unternehmenssitz bietet, ein attraktiver Unternehmensstandort.

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer (niederländisch inkomstenbelasting) handelt es sich um die Steuer, welche auf das tatsächliche Einkommen von Privatpersonen erhoben wird. In den Niederlanden sind damit solche Personen steuerpflichtig, welche im Zuge eines Angestelltenverhältnisses ein Einkommen erhalten, aber auch solche, welche für ihre Beteiligung an einem Unternehmen oder aufgrund der Verwaltung von Vermögen eine Form von Einkommen beziehen. Entsprechend ist die Einkommenssteuer für Unternehmen lediglich in der Hinsicht relevant, dass Sie als Unternehmer Ihre Steuerpflicht bei der Tätigkeit im niederländischen Ausland beachten sollten.

Steuerrecht Niederlande-Deutschland

Steuerrechtliche Angelegenheiten sind nicht immer rein innerstaatlich. In vielen Fällen kann die Abgrenzung, ob eine Steuerpflicht in Deutschland oder den Niederlanden besteht, nur schwer vorgenommen werden. Für diese Fälle haben Deutschland und die Niederlande ein Steuerabkommen geschlossen, das sog. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Versteuerung von Einkommen. Dieses gilt für Privatpersonen, deren Einkommen in den Niederlanden oder in Deutschland zu versteuern ist. Dem Grundsatz nach ist immerzu in dem Land Einkommensteuer zu zahlen, in welchem die Privatperson arbeitet. Für die lediglich vorübergehende Aufnahme der Arbeitstätigkeit im Ausland gelten besondere Regelungen. 

Für Unternehmen ist das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch nur hinsichtlich der korrekten Anmeldung und Versicherung ihrer Arbeitnehmer relevant. Für die Steuerpflicht von Unternehmen gilt der Grundsatz, dass das Unternehmen in dem Land steuerpflichtig ist, in dem es seinen Sitz hat. 

Für den Mittelstand in der Grenzregion

Durch unsere Niederlassungen an der deutsch-niederländischen Grenze in Ahaus und Enschede sind wir nah dran am Mittelstand in der Grenzregion und an den grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Wir haben kurze Wege und diese ermöglichen uns, neben dem persönlichen Kontakt mit Ihnen als Mandant auch falls nötig, die Steuerbehörden oder Finanzgerichte aufzusuchen. Gern sind wir Ihre Steuerberatung in der deutsch-niederländischen Grenzregion.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.

Haben Sie Fragen zum niederländischen Steuerrecht oder wünschen Sie eine Steuerberatung in den Niederlanden? Sind Sie auf der Suche nach einer spezialisierten deutsch-niederländischen Beratung für Ihr Unternehmen? Hinterlassen Sie dann Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder Email-Adresse, wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.