BV in den Niederlanden gründen: was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am 23. März 2023 um 13:35

Wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden gründen möchten, ist eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: B.V. oder besloten vennootschap) eine naheliegende Wahl. Sie ist eine der am häufigsten vorkommenden Rechtsformen für Unternehmen in den Niederlanden. In unserem letzten Blogartikel hat unser niederländischer Steuerberater Sander van Beek Ihnen die gängigsten Rechtsformen in den Niederlanden vorgestellt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen nun, was Sie als deutscher Unternehmer für die Gründung einer niederländischen BV wissen müssen und wie Sie Ihre BV richtig organisieren können.

Gestaltungsmöglichkeiten: Betriebsaufspaltung mit Holding?

Die Gründung einer einfachen BV ist in der Regel eine attraktive Option, unter anderem wegen der begrenzten privaten Haftung und der Steuervorteile bei hohen Gewinnen. Eine Betriebsaufspaltung im Rahmen einer Mutter-Tochter-Struktur in den Niederlanden (Holdinggesellschaft und Betriebsgesellschaft) bietet jedoch erhebliche zusätzliche Vorteile im Vergleich zu einer einfachen BV. So können Sie beispielsweise Ihre Gewinne sicher in der niederländischen Holdinggesellschaft lagern und so Risiken ausschalten. Eine Mutter-Tochter-Konstruktion bietet auch die Möglichkeit, die Körperschaftssteuerlast zu verteilen und bietet Flexibilität im Falle eines Verkaufs des Unternehmens. Sie können das Unternehmen als Privatperson gründen, aber wenn das Unternehmen in Deutschland ansässig ist, können Sie auch eine BV aus einer GmbH gründen.

Wollen Sie eine BV mit mehreren Personen gründen? Dann werden Sie sich wahrscheinlich für eine Holdingstruktur entscheiden, bei der alle Partner Anteile an einer Betriebsgesellschaft mit einer eigenen BV halten. Vor der Gründung der BV ist es wichtig, die Spielregeln festzulegen und Vereinbarungen mit Ihren Partnern zu treffen und sie in einen Gesellschaftervertrag aufzunehmen.

Gründung durch einen Notar und Eröffnung eines Bankkontos

Die Gründung einer BV wird von einem niederländischen Notar vollzogen. Er setzt die notarielle Urkunde auf, die die Satzung der Gesellschaft enthält. Der Notar kümmert sich auch um die Eintragung bei der niederländischen Kamer van Koophandel (Handelskammer).

Wollen Sie eine BV in den Niederlanden gründen? Dann brauchen Sie auch ein Geschäftskonto bei einer niederländischen Bank. Die Eröffnung eines Geschäftskontos dauert manchmal mehrere Wochen oder sogar Monate, also seien Sie rechtzeitig, denn ohne Bankkonto können Sie nicht handeln.

Einzahlung des Stammkapitals in den Niederlanden

Sobald das Geschäftskonto eröffnet ist, überweisen Sie das Stammkapital von Ihrem persönlichen Konto und/oder von der Holdinggesellschaft auf das Konto der BV. Wenn Sie die Anteile nicht vollständig einzahlen, bleiben Sie und nicht die BV gesamtschuldnerisch haftbar.

Finanzielle Verwaltung und Lohnbuchhaltung in den Niederlanden

Bei einer BV ist es sehr wichtig, dass die Verwaltung gut organisiert ist. Jedes Jahr muss der Jahresabschluss bei der niederländischen Kamer van Koophandel (Handelskammer) eingereicht werden, und die Körperschaftssteuer-, Lohn- und Umsatzsteuererklärungen müssen korrekt und rechtzeitig abgegeben werden. Eine intelligente Buchhaltungssoftware und die Verknüpfung der verschiedenen Anwendungen helfen Ihnen, dies effizient zu erreichen.

Für die Entlohnung des Geschäftsführers/Gesellschafters und der Mitarbeiter muss eine Lohnbuchhaltung geführt und eine Lohnsteuernummer bei den niederländischen Finanzbehörden beantragt werden.

Es gibt Möglichkeiten, die verschiedenen Buchhaltungssoftwares, die Sie für Ihr deutsches Unternehmen verwenden, mit denen der niederländischen BV zu verbinden. Wir beraten Sie dazu gerne.

Vereinbarungen festhalten, auch mit Ihnen selbst

Vergewissern Sie sich schließlich, dass Sie die entsprechenden Verträge, wie den Geschäftsführervertrag, den Vertrag über das Girokonto, den Bürgschaftsvertrag und den Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer aufsetzen, damit die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer (auf niederländisch DGA) (natürliche Person) und der Gesellschaft (juristische Person) genau festgehalten werden.

Haben Sie Fragen zur Gründung einer BV?

Wenn Sie sich bei der Gründung einer niederländischen BV beraten und unterstützen lassen möchten, wenden Sie sich gern an Marcel Balvers per E-Mail an m.balvers@deneco.eu oder via Telefon unter 02561 - 42 91 88 80 oder +31 546 - 62 99 35 (NL).

Marcel Balvers.

Berater für den Mittelstand in der Grenzregion

Marcel Balvers kennt den Mittelstand in der Grenzregion wie seine Westentasche. Von Enschede aus befasst er sich mit grenzüberschreitenden unternehmerischen Fragen und kennt die Hindernisse, mit denen Unternehmer in der Grenzregion konfrontiert sind, sehr gut. Deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden tätig sind, sind bei Marcel Balvers an der richtigen Adresse.

Anmerkung unserer Steuerberater

Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel lediglich als Erstinformation zu einem steuerrechtlichen Thema anzusehen ist. Der Artikel kann keine persönliche Beratung ersetzen und stellt daher auch keine verbindliche Beratung für den Einzelfall dar. Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.